Rechtsprechung
RG, 14.11.1899 - 3304/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Liegt eine falsche Beurkundung im Sinne des § 271 St.G.B.'s vor, wenn der Standesbeamte auf Grund wissentlich falscher Angabe des Eheschließenden den Stand desselben unrichtig in das Heiratsregister einträgt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 32, 386
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.01.1955 - 3 StR 388/54
Rechtsmittel
Hierfür kann aber nicht nur der Beruf, sondern auch der akademische Grad - der nach § 116 Abs. 2 der Dienstanweisung einzutragen ist - ein wesentliches Merkmal bilden, sodaß sich der öffentliche Glaube des Familienbuches auch auf diesen erstreckt (vgl. RGSt 32, 386, [388]). - BGH, 20.11.1961 - 2 StR 119/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BDH, 12.04.1960 - II D 38/59
Rechtsmittel
Eine solche Erklärung zum früheren ersten Teil des Familienbuches und zum Geburtenbuch kann zu einer mittelbaren Falschbeurkundung gemäß § 271 StGB führen (RGSt 32, 386; BGH NJW 1955, 839).